Kundenservice und Probefahrt
Kundenservice:
Wir bieten deutschlandweit Beratung zu Produkten sowie Antworten auf allgemeine Anfragen rund um elektrische Fahrzeuge...
... per E-Mail an trittbretthelden@revoltus.de
… per WhatsApp unter +49 157 35995410 (WhatsApp DSGVO)
… per Telefon +49 7033 4771000
Solltest du uns nicht erreichen, hinterlasse uns eine Nachricht! Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Probefahrten:
Wir haben die Produkte sorgfältig ausgesucht, allerdings ist es ideal, wenn man sein Wunschfahrzeug durch aktives Sehen, Fühlen, Erleben und Nutzen selbst bewerten kann. Denn schließlich hat jeder Mensch individuelle Erwartungen und Wünsche, welche nur mit einer unverbindlichen Beratung und Probefahrt final mit dem Wunschfahrzeug abgeglichen werden könne, wie etwa Fahrgefühl, Ausstattung oder Sitzposition.
Bei uns in der neuen Halle können wir Probefahrten anbieten:
REVOLTUS GmbH
Lachentalstraße 17
Lachentalstraße 17
71093 Weil im Schönbuch
(Hinter dem "Getränke Gärtle")
(Hinter dem "Getränke Gärtle")
Silence S01
Yadea C1s (silber und schwarz)
Horwin EK1 und EK3
Diverse Stehroller, z.B.
- Trittbrett Kalle + Paul
- epf1 und Scootex H10
Omotion2
+++ Bitte wenn möglich eigenen Helm und eigene Handschuhe zur Probefahrt mitbringen +++
REVOLTUS GmbH
Lachentalstraße 17
Lachentalstraße 17
71093 Weil im Schönbuch
(Hinter dem "Getränke Gärtle")
(Hinter dem "Getränke Gärtle")
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
17:30 Uhr - 20:00 Uhr (nur mit Termin)
Jetzt direkt Termin buchen
Samstag
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Sonntag & Feiertage
geschlossenPersönliche Beratung oder Probefahrt am Besten mit Termin, da wir gelegentlich z.B. für Serviceeinsätze und Probefahrten kurz außer Haus sind.
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Hier noch ein paar wichtige rechtliche Hinweise:
Der Probefahrer versichert:
- das Fahrzeug ausschließlich persönlich zum Zwecke der Probefahrt im Inland zu nutzen.
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und keinerlei Beschränkungen (z.B. Fahrverbot) zu unterliegen.
Haftungsvereinbarung:
- Der Probefahrer haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug, die er während der Probefahrt verschuldet.
- Für Schäden, die durch die Fahrzeugversicherung (Haftpflicht) abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung auf die Selbstbeteiligung und den Rückstufungsschaden.
- Der Probefahrer stellt den Halter des Fahrzeuges von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit der Probefahrt entstanden sind.