Kundenservice und Probefahrt

Kundenservice:
Wir bieten deutschlandweit Beratung zu Produkten sowie Antworten auf allgemeine Anfragen rund um elektrische Fahrzeuge...
...  per E-Mail an service@revoltus.de
… per WhatsApp unter +49 7033 4771000 (WhatsApp DSGVO) 
… per Telefon +49 7033 4771000 
Solltest du uns nicht erreichen, hinterlasse uns eine Nachricht! Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
    Probefahrten:
    Wir haben die Produkte sorgfältig ausgesucht, allerdings ist es ideal, wenn man sein Wunschfahrzeug durch aktives Sehen, Fühlen, Erleben und Nutzen selbst bewerten kann. Denn schließlich hat jeder Mensch individuelle Erwartungen und Wünsche, welche nur mit einer unverbindlichen Beratung und Probefahrt final mit dem Wunschfahrzeug abgeglichen werden könne, wie etwa Fahrgefühl, Ausstattung oder Sitzposition.

     

     



    +++ Bitte wenn möglich eigenen Helm und eigene Handschuhe zur Probefahrt mitbringen +++

    Öffnungszeiten Ausstellung MotorWorld

    Montag bis Samstag
    8:00 Uhr - 20:00 Uhr 
    Sonntag & Feiertage
    10:00 Uhr - 20:00 Uhr 
    Beratung und Probefahrten Do, Fr und Sa möglich nach Terminvereinbarung.
    Jetzt direkt Termin buchen
    Persönliche Beratung oder Probefahrt am Besten mit Termin, da wir gelegentlich z.B. für Serviceeinsätze und Probefahrten kurz außer Haus sind.

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    Hier noch ein paar wichtige rechtliche Hinweise:

     

    Der Probefahrer versichert:

    1. das Fahrzeug ausschließlich persönlich zum Zwecke der Probefahrt im Inland zu nutzen.
    2. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und keinerlei Beschränkungen (z.B. Fahrverbot) zu unterliegen.

     

    Haftungsvereinbarung:

    1. Der Probefahrer haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug, die er während der Probefahrt verschuldet.
    2. Für Schäden, die durch die Fahrzeugversicherung (Haftpflicht) abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung auf die Selbstbeteiligung und den Rückstufungsschaden.
    3. Der Probefahrer stellt den Halter des Fahrzeuges von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit der Probefahrt entstanden sind.