Neue Verkehrsregel - Auto-Führerschein künftig ausreichend

45km/h, B196, Elektroroller -

Neue Verkehrsregel - Auto-Führerschein künftig ausreichend

Künftig dürfen Autofahrer, unter einigen Voraussetzungen, kleine Motorräder fahren, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 in der Führerschein ist beschlossen und wurde am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Um in Zukunft Zweiräder mit bis zu 11kW (Dauerleistung) fahren zu dürfen, muss lediglich ein Kurs bei einer Fahrschule absolviert werden. Dieser Kurs enthält 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Fahrschule.

Bei vielen unserer Fahrzeuge, kann durch ein Softwareupdate die Drosselung auf 45 km/h aufgehoben werden, um dann mit dem neuen Führerschein noch schneller ans Ziel zu kommen. Spreche uns gerne dazu an!

Mehr Infos hier: https://www.revoltus.net/pages/fuehrerscheinklassen