Elektroroller/E-Scooter: Neue Regeln im Straßenverkehr
Unter E-Scooter versteht man einen Tretroller mit Elektroantrieb. Durch ihre Wendigkeit, Größe und den Klappmechanismus sind sie perfekt für alle "last mile"-Strecken nutzbar.
E-Scooter werden noch vor dem Sommer durch eine neue Verordnung mit Straßenzulassung zu bekommen sein.
Hier die wichtigsten Punkte zur geplanten Verordnung:
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Lenk- oder Haltestange vorgeschrieben (keine Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards)
- Nutzbar auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Falls nicht vorhanden, kann auch auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden.
- Keine Führerscheinpflicht (Mindestalter 14 Jahre)
- Keine Helmpflicht
- Promillegrenze wie beim Autofahren von 0,5 Promille
- Versicherungspflicht - Eine gültige Versicherungsplakette muss aufgeklebt werden
- Bremsen und Beleuchtungsanlage sind vorgeschrieben
Wir werden dir pünktlich zum Inkrafttreten der neue Verordnung den passenden E-Scooter für dich anbieten können!
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
Bild: Dmytro Zinkevych / shutterstock.com